§1.
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Shark-Motors aufgrund von
Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen
diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende
Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
Shark-Motors; dies gilt auch für eine Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
§2.
Shark-Motors wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als acht Wochen
überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis
zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde
nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der
Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt
sich dieser bei Fahrlässigkeit auf höchstens 3% des Kaufpreises und
umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere
nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren
Schadens.
Bei Sonderbestellungen, insbesondere aus USA und sonstigem Ausland, haftet
Shark-Motors nicht für angegebene Lieferzeiten/Liefertermine. Bei solchen
Sonderbestellungen gilt der angegebene Liefertermin bzw. die angegebene
Lieferzeit nur als unverbindliche Information.
Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind
ausgeschlossen.
§3.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn Shark-Motors die Transportkosten übernommen hat.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber
dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend
zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Shark-Motors trägt der Kunde jedes
Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei
Shark-Motors in Neuwied.
§4.
Rechnungen von Shark-Motors sind sofort fällig und ohne jeden Abzug
zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von
Shark-Motors zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1
Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet.
Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten
vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das
entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich
festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit Shark-Motors höhere
Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma
Shark-Motors nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu
Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder
gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen
nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die
Gewährleistungsfrist durch Shark-Motors beträgt sechs Monate ab Erhalt der
Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Shark-Motors Fehlmengen
nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer
Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen
Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die
zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist
auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann
oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann
der Kunde anstelle der Nachbesserung eine Minderung verlangen. Im übrigen
sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften
oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei
Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf
welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte
Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden,
der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von
Shark-Motors oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
§6.
Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand
der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen
denkbaren System- und Anwendungsumgebungen fehlerfrei abläuft. Die Firma
Shark-Motors gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der
Programmbeschreibung brauchbar ist. Shark-Motors leistet Gewähr dafür,
dass der Datenträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material-
und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Datenträger gleichwohl
fehlerhaft sein, wird er von Shark-Motors während der sechsmonatigen
Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in
angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner
Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung
ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die
Firma Shark-Motors keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den
Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen
Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt Shark-Motors
keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die
damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist
ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers
oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder
Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Shark-Motors haftet in keinem Fall
für Datenverlust.
§7.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
durch den Kunden im Eigentum von Shark-Motors. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Shark-Motors gegen den
Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von
Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der
Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der
Kunde ist verpflichtet, Shark-Motors alle im Rahmen einer Rechteverfolgung
aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer
grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und
Ablaufenlassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie
gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms
nichts abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen
Nutzungsrechte nach den Lizenzbestimmungen der Hersteller.
§8.
Shark-Motors ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
§9.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Neuwied.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§10.
Keine Abmahnung ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Wenn der
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Nachricht ohne Kostennote. Wir werden die entsprechenden Passagen, falls
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§11.
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